Die Feuerfüchse suchen Verstärkung

Die Feuerfüchse suchen Verstärkung

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Neuer Rüstwagen in Dienst gestellt

Neuer Rüstwagen

Seit kurzem ist unser neuer Rüstwagen nach umfangreicher Aus- und Weiterbildung in Dienst gestellt worden. Das Fahrzeug, ausgeliefert im Mai 2021, ersetzt den knapp 30 Jahre alten RW1.

Nachfolgend ein paar Daten zu Fahrzeug.

Euro 6 Motor, 213 KW Nennleistung
Gesamthöhe 3150 mm
Gesamtbreite 2500 mm
Gesamtlänge 8015 mm
Zulässiges Gesamtgewicht 14.000 kg
Antriebsart 4×4
Aufbauhersteller: EMPL

Die Beladung umfasst die Normbeladung nach der „Rüstwagen DIN 14 555-3:2016-12″.
Das Fahrzeug verfügt über eine festeingebaute Seilwinde mit einer Nennzugkraft von 50 kN (Kilonewton = 5098.58 Kilo) und einen eingebauten Generator, der eine Nennleistung von 25 kVA (Kilo Volt-Ampere) hat. An Ausrüstung sind weit über 1000 Einzelteile verladen wie zum Beispiel eine neue Rettungsplattform, ein Stabilisierungssytem von Paratech, Hebekissen, Baustützen und ein hydraulischer Rettungssatz von Weber Hydraulik.

 

 

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Sicherheitstipps für Silvester

Sicherheitstipps zu Silvester

Viele Menschen begrüßen den Jahreswechsel mit Feuerwerk und Böllern. Leider ereignen sich in der Silvesternacht Jahr für Jahr zahlreiche Unfälle und Brände, daher ist diese für Rettungsdienste und die Feuerwehren eine sehr arbeitsreiche Nacht. Damit alle gut ins neue Jahr starten, haben wir nachfolgend einige wichtige Hinweise zusammengestellt.

Sich selbst schützen:

  • Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden. Erkennbar sind diese durch die Zulassungsnummer oder CE Kennzeichnung.
  • In jedem Fall die Gebrauchsanweisungen des Herstellers aufmerksam durchlesen!
  • Feuerwerkskörper und Raketen sind “Sprengstoff”, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollen damit nicht damit hantieren.
  • Niemals versuchen, Böller oder Raketen selbst herzustellen, hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
  • Feuerwerk nur dort zünden, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Kinder – und Altersheimen sowie Krankenhäusern ist untersagt. Das Abbrennen von Feuerwerk ist auch an besonders schützenswerten Orten untersagt. Dies Betrifft historische Altstädte, sowie Häuser mit Reetdächern und Fachwerkbauten. Das Verbot gilt für die historischen Ortskerne in Hofheim, den Stadtteilen und auch für die Kapelle am Kapellenberg.
  • Nach dem Anzünden von Feuerwerk ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  • Feuerwerkskörper nicht achtlos wegwerfen und niemals auf Menschen zielen.
  • Raketen nur senkrecht und aus standsicheren Flaschen zünden (z.B. aus Getränkekisten), niemals aus der Hand. Auch hier kann es zu schweren Verletzungen kommen.
  • Nicht gezündetes Feuerwerk (Blindgänger) nie versuchen erneut zu zünden. Bestenfalls Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, mit Wasser übergießen um ein unkontrolliertes Zünden zu vermeiden.
  • Feuerwerk niemals am Körper tragen (z.B. in Jacken oder Hosentaschen)
  • Glühende oder brennende Teile von Feuerwerkskörpern nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung bringen.

Die Wohnung schützen:

  • Dachluken, Oberlichter und Fenster in der Silvesternacht geschlossen halten.
  • unbedingt brennbare Gegenstände (z.B. Altpapier, Weihnachtsbaum, Gartenmöbel) von Balkon, Terrasse oder Hauseingang entfernen.
  • vor dem Entsorgen von abgebrannten Feuerwerkskörpern (besonders Feuerwerksbatterien) erst auskühlen lassen, oder mit Wasser übergießen, bevor diese entsorgt werden.

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Brand oder Unfall kommen, sofort die Rettungskräfte unter Notruf 112 alarmieren!

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Notruf

Notruf

Bei einem Notfall zählt jede Sekunde. Europaweit sind Feuerwehr und Rettungsdienst für Brände, Unfälle oder medizinische Notfälle unter dem einheitlichen Notruf 112 rund um die Uhr erreichbar. Man kann beim Absetzen des Notrufs nichts falsch machen. Der Anruf wird von einem geschulten Leitstellenmitarbeiter entgegen genommen, alle wichtigen Informationen abgefragt und die erforderlichen Einsatzmittel alarmiert.

Der Disponent wird in der Regel folgende Fragen stellen.

1. Wo ist das Ereignis ?  Es sollte der genaue Ort des Ereignisses angegeben werden, z.B. der Stadtteil, die Straße und Hausnummer, sowie Stockwerk. Besonderheiten wie  zum Beispiel Fahrtrichtung und Kilometerangaben an Straßen, die helfen, dass die Rettungskräfte Dich schnell erreichen können.

2. Was ist passiert? Hier soll kurz und prägnant beschrieben werden, was passiert ist.

3. Warten auf Rückfragen. Erst auflegen, wenn das Gespräch durch die Leitstelle beendet wurde. Wenn notwendig erfolgen durch die Leitstelle auch telefonische Hilfestellungen oder unterstützende Anleitungen.

 

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Anrufer den Rettungseinsatz bezahlen müsse. Nur ein absichtlicher Missbrauch der Notrufnummer ist strafbar.

 

 

 

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Bei Stau: Rettungsgasse bilden!

Bei Stau: Rettungsgasse bilden!

Eine Rettungsgasse hilft uns schneller Hilfe zu leisten.

In unserem Einsatzbereich liegen viele Landstraßen und auch Autobahnabschnitte auf der A66 und der A3. Damit wir bei Unfällen Hilfe leisten können sind wir darauf angewiesen schnellstmöglich zum Unfallort zu gelangen, dabei zählen oft Minuten. Sehr oft hat sich vor den Unfallstellen bereits ein langer Stau gebildet, durch den sich die Einsatzfahrzeuge ihren Weg bahnen müssen.

Eine Rettungsgasse unterstützt uns und alle anderen Rettungskräfte, schneller zum Unfallort zu gelangen. Sie muss immer dann gebildet werden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät, nicht erst wenn sich ein Rettungswagen oder Feuerwehrfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert. Alle Fahrzeuge auf der linken Spur fahren dabei soweit wie möglich nach links, alle anderen soweit wie möglich nach rechts.

Die Rettungsgasse hilft, Leben zu retten. Bitte trage mit dazu bei!

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