Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Rund 35 Menschen in Deutschland verunglücken im Monat tödlich durch Brände. Die meisten davon in den eigenen vier Wänden und die Mehrheit davon versterben an einer Rauchgasvergiftung. Zwei Drittel aller Opfer werden im Schlaf überrascht. Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchwarnmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Seit Mai 2005 besteht eine Einbaupflicht für Rauchwarnmelder in Neu- und Umbauten in Hessen. Seit 31.12.2014 gibt es eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten.

Gemäß § 13 Abs.5 der Hessischen Bauordnung (HBO) muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchwarnmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchwarnmelder nötig. Dies bezeichnet man als den sogenannten Mindestschutz. Besser ist es natürlich, in allen Wohnräumen Rauchwarnmelder zu montieren. Die Eigentümer der Wohnung sind nach der Hessischen Bauordnung für die Montage der Rauchwarnmelder verantwortlich. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder ist jedoch der Mieter verantwortlich.

Trotz Aufklärung halten sich dennoch nach wie vor einige gefährliche Irrtümer. Die Unwissenheit und Sorglosigkeit, mit der die meisten Personen eine Brandgefahr für sich ausschließen ist noch immer weit verbreitet. Nachfolgend finden Sie zwei Aussagen, die man oft hört, aber nicht zutreffen.

„Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.“
Durchschnittlich haben Sie nicht mehr als 4 Minuten Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen. Kurz nach Brandausbruch, entstehen bei allen Bränden große Mengen an hochgiftigen Gasen. Es bleiben also nur wenige Minuten zur Flucht.

„Die Hitze des Feuers wird mich früh genug wecken.“
Weitaus gefährlicher als Flammen oder Hitze ist zunächst der Brandrauch der bei einem Brand entsteht. Innerhalb kürzester Zeit erreichen die Gase die bei Bränden entstehen eine lebensbedrohliche Konzentration, die zum Erstickungstod führen.

Übrigens kommt es im Stadtgebiet Hofheim immer wieder zu Einsätzen, bei denen ein Brand durch Rauchwarnmelder rechtzeitig gelöscht werden konnte, bevor Menschenleben gefährdet wurde, oder ein größerer Sachschaden entstand.

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Kohlenmonoxid

Gefahr durch Kohlenmonoxid

Bei einer unvollständigen Verbrennung entsteht das giftige, geruchs- und geschmacklose Kohlenmonoxid (CO). Das Gas verhindert, dass der über die Lunge eingeatmete Sauerstoff vom Blut transportiert werden kann, somit können schon wenige Atemzüge Schäden am Körper verursachen oder im schlimmsten Fall tödlich sein.

Immer öfter ist in den Medien von Kohlenmonoxid-Vergiftungen zu lesen und die Feuerwehren in Deutschland werden vermehrt zu Einsätzen in Verbindung mit dem Gas gerufen, aber wie kann es im Haushalt dazu kommen? Beispielsweise beheizte Gasthermen, die schlecht oder nicht gewartet werden, können Auslöser sein aber auch die falsche Bedienung eines Kaminofens.  Aber auch Fahrlässigkeit, wie zum Beispiel Grillen mit Holzkohle in der Wohnung, hat bereits zu Einsätzen geführt.

In vielen Fällen wurden die Symptome einer Vergiftung, wie zum Beispiel Schwindel, Erbrechen oder Bewusstlosigkeit,  durch die betroffenen nicht rechtzeitig erkannt, da diese natürlich auch bei anderen Krankheiten auftreten.

Technische Vorsorge kann dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:

  • Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage zum Beispiel durch den Schornsteinfeger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht. So kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen.
  • Anlage nur sachgemäß verwenden. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
  • Es gibt mittlerweile Rauchmelder, die auch vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel.

 

Der Deutsche Feuerwehrverband hat folgende Handlungshinweise ausgegeben, sollte der Verdacht einer Vergiftung bestehen.

  • Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusstseinseintrübung.
  • Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
  • Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende gasbetriebene Gerät aus.
  • Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112!
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Sicherheitstipps zur Weihnachtszeit

Sicherheitstipps zur Weihnachtszeit

Trotz aller Warnungen sind Brände, die durch einen Adventskranz oder einen Christbaum ausgelöst werden in der Weihnachtszeit noch immer keine Seltenheit. Es entstehen Zimmer- und Wohnungsbrände bei denen nicht nur Sachschaden zu beklagen ist, sondern auch häufig Menschen in Gefahr geraten. Oft liegt die Ursache dieser Feuer im unachtsamen Umgang mit Kerzen und Weihnachtsdekoration. Nachfolgend möchten wir einige Tips geben, wie Brände in der Weihnachtszeit vermieden werden können.

Ein trockener Adventskranz oder Christbaum kann sehr schnell brennen, auch wenn dieser nicht ausgetrocknet erscheint. Ausgetrocknete Zweige sollten rechtzeitig entfernt werden.
Adventskränze und Gestecke mit Kerzen bitte nur auf eine nicht brennbare Unterlage stellen.
Der Christbaum sollte so aufgestellt sein, dass er nicht umkippen kann. Verwenden Sie einen handelsüblichen Christbaumständer mit Wasserbehälter und füllen Sie diesen mit ausreichend Wasser.
Der Aufstellort des Christbaumes sollte so gewählt werden, dass der Baum den Fluchtweg nicht versperrt.
Vermeiden Sie möglichst, leicht brennbare Materialien als Baumschmuck zu verwenden und stellen Sie den Baum mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien wie Gardinen, Vorhängen und Möbeln auf.
Wenn sie elektrische Beleuchtung verwenden, achten Sie darauf, dass die Lichterkette unbeschädigt ist und entsprechende VDE/GS-Prüfsiegel aufweist. Beschädigte Lichterketten sortieren Sie bitte aus.

Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen lassen, feuerfeste Kerzenhalter verwenden, damit diese nicht umkippen.
Kinder und Haustiere, vor allem Katzen, nie alleine im Zimmer lassen. Verwahren Sie Feuerzeuge und Streichhölzer sicher.
Die Kerzen nicht unmittelbar unter Zweigen anbringen und darauf achten, dass ausreichend Abstand zu Dekoration und Christbaumschmuck besteht.
Zünden Sie die Kerzen immer von der Spitze des Baumes beginnend an. Beim Ausmachen der Kerzen gehen Sie in umgekehrter Reihenfolge vor.

 

Überwachen Sie die Räume in ihrer Wohnung mit Rauchwarnmeldern, die eine CE-Kennzeichnung und Prüfnummer aufweisen und nach DIN EN 14604 zugelassen sind.
Stellen Sie einen Feuerlöscher oder einen Eimer gefüllt mit Wasser zum Löschen bereit. Für sehr kleine Brände eignet sich auch ein Feuerlöschspray.

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Brand kommen:
Sofort den Notruf 112 wählen!
Nur einen Löschversuch unternehmen so lange man sich nicht selbst in Gefahr begibt, Türen zum Brandraum schliessen.
Nachbarn und Mitbewohner warnen, hilfsbedürftige und sich selbst schnellstmöglich in Sicherheit bringen.

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Sicherheitstipps für Silvester

Sicherheitstipps zu Silvester

Viele Menschen begrüßen den Jahreswechsel mit Feuerwerk und Böllern. Leider ereignen sich in der Silvesternacht Jahr für Jahr zahlreiche Unfälle und Brände, daher ist diese für Rettungsdienste und die Feuerwehren eine sehr arbeitsreiche Nacht. Damit alle gut ins neue Jahr starten, haben wir nachfolgend einige wichtige Hinweise zusammengestellt.

Sich selbst schützen:

  • Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden. Erkennbar sind diese durch die Zulassungsnummer oder CE Kennzeichnung.
  • In jedem Fall die Gebrauchsanweisungen des Herstellers aufmerksam durchlesen!
  • Feuerwerkskörper und Raketen sind “Sprengstoff”, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollen damit nicht damit hantieren.
  • Niemals versuchen, Böller oder Raketen selbst herzustellen, hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
  • Feuerwerk nur dort zünden, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Kinder – und Altersheimen sowie Krankenhäusern ist untersagt. Das Abbrennen von Feuerwerk ist auch an besonders schützenswerten Orten untersagt. Dies Betrifft historische Altstädte, sowie Häuser mit Reetdächern und Fachwerkbauten. Das Verbot gilt für die historischen Ortskerne in Hofheim, den Stadtteilen und auch für die Kapelle am Kapellenberg.
  • Nach dem Anzünden von Feuerwerk ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
  • Feuerwerkskörper nicht achtlos wegwerfen und niemals auf Menschen zielen.
  • Raketen nur senkrecht und aus standsicheren Flaschen zünden (z.B. aus Getränkekisten), niemals aus der Hand. Auch hier kann es zu schweren Verletzungen kommen.
  • Nicht gezündetes Feuerwerk (Blindgänger) nie versuchen erneut zu zünden. Bestenfalls Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, mit Wasser übergießen um ein unkontrolliertes Zünden zu vermeiden.
  • Feuerwerk niemals am Körper tragen (z.B. in Jacken oder Hosentaschen)
  • Glühende oder brennende Teile von Feuerwerkskörpern nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung bringen.

Die Wohnung schützen:

  • Dachluken, Oberlichter und Fenster in der Silvesternacht geschlossen halten.
  • unbedingt brennbare Gegenstände (z.B. Altpapier, Weihnachtsbaum, Gartenmöbel) von Balkon, Terrasse oder Hauseingang entfernen.
  • vor dem Entsorgen von abgebrannten Feuerwerkskörpern (besonders Feuerwerksbatterien) erst auskühlen lassen, oder mit Wasser übergießen, bevor diese entsorgt werden.

Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Brand oder Unfall kommen, sofort die Rettungskräfte unter Notruf 112 alarmieren!

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Notruf

Notruf

Bei einem Notfall zählt jede Sekunde. Europaweit sind Feuerwehr und Rettungsdienst für Brände, Unfälle oder medizinische Notfälle unter dem einheitlichen Notruf 112 rund um die Uhr erreichbar. Man kann beim Absetzen des Notrufs nichts falsch machen. Der Anruf wird von einem geschulten Leitstellenmitarbeiter entgegen genommen, alle wichtigen Informationen abgefragt und die erforderlichen Einsatzmittel alarmiert.

Der Disponent wird in der Regel folgende Fragen stellen.

1. Wo ist das Ereignis ?  Es sollte der genaue Ort des Ereignisses angegeben werden, z.B. der Stadtteil, die Straße und Hausnummer, sowie Stockwerk. Besonderheiten wie  zum Beispiel Fahrtrichtung und Kilometerangaben an Straßen, die helfen, dass die Rettungskräfte Dich schnell erreichen können.

2. Was ist passiert? Hier soll kurz und prägnant beschrieben werden, was passiert ist.

3. Warten auf Rückfragen. Erst auflegen, wenn das Gespräch durch die Leitstelle beendet wurde. Wenn notwendig erfolgen durch die Leitstelle auch telefonische Hilfestellungen oder unterstützende Anleitungen.

 

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der Anrufer den Rettungseinsatz bezahlen müsse. Nur ein absichtlicher Missbrauch der Notrufnummer ist strafbar.

 

 

 

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