Gefahr durch Kohlenmonoxid
Bei einer unvollständigen Verbrennung entsteht das giftige, geruchs- und geschmacklose Kohlenmonoxid (CO). Das Gas verhindert, dass der über die Lunge eingeatmete Sauerstoff vom Blut transportiert werden kann, somit können schon wenige Atemzüge Schäden am Körper verursachen oder im schlimmsten Fall tödlich sein.
Immer öfter ist in den Medien von Kohlenmonoxid-Vergiftungen zu lesen und die Feuerwehren in Deutschland werden vermehrt zu Einsätzen in Verbindung mit dem Gas gerufen, aber wie kann es im Haushalt dazu kommen? Beispielsweise beheizte Gasthermen, die schlecht oder nicht gewartet werden, können Auslöser sein aber auch die falsche Bedienung eines Kaminofens. Aber auch Fahrlässigkeit, wie zum Beispiel Grillen mit Holzkohle in der Wohnung, hat bereits zu Einsätzen geführt.
In vielen Fällen wurden die Symptome einer Vergiftung, wie zum Beispiel Schwindel, Erbrechen oder Bewusstlosigkeit, durch die betroffenen nicht rechtzeitig erkannt, da diese natürlich auch bei anderen Krankheiten auftreten.
Technische Vorsorge kann dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:
- Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage zum Beispiel durch den Schornsteinfeger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht. So kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen.
- Anlage nur sachgemäß verwenden. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
- Es gibt mittlerweile Rauchmelder, die auch vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel.
Der Deutsche Feuerwehrverband hat folgende Handlungshinweise ausgegeben, sollte der Verdacht einer Vergiftung bestehen.
- Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusstseinseintrübung.
- Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
- Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende gasbetriebene Gerät aus.
- Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112!
Sicherheitstipps zur Weihnachtszeit
Trotz aller Warnungen sind Brände, die durch einen Adventskranz oder einen Christbaum ausgelöst werden in der Weihnachtszeit noch immer keine Seltenheit. Es entstehen Zimmer- und Wohnungsbrände bei denen nicht nur Sachschaden zu beklagen ist, sondern auch häufig Menschen in Gefahr geraten. Oft liegt die Ursache dieser Feuer im unachtsamen Umgang mit Kerzen und Weihnachtsdekoration. Nachfolgend möchten wir einige Tips geben, wie Brände in der Weihnachtszeit vermieden werden können.
Ein trockener Adventskranz oder Christbaum kann sehr schnell brennen, auch wenn dieser nicht ausgetrocknet erscheint. Ausgetrocknete Zweige sollten rechtzeitig entfernt werden.
Adventskränze und Gestecke mit Kerzen bitte nur auf eine nicht brennbare Unterlage stellen.
Der Christbaum sollte so aufgestellt sein, dass er nicht umkippen kann. Verwenden Sie einen handelsüblichen Christbaumständer mit Wasserbehälter und füllen Sie diesen mit ausreichend Wasser.
Der Aufstellort des Christbaumes sollte so gewählt werden, dass der Baum den Fluchtweg nicht versperrt.
Vermeiden Sie möglichst, leicht brennbare Materialien als Baumschmuck zu verwenden und stellen Sie den Baum mit ausreichendem Abstand zu brennbaren Materialien wie Gardinen, Vorhängen und Möbeln auf.
Wenn sie elektrische Beleuchtung verwenden, achten Sie darauf, dass die Lichterkette unbeschädigt ist und entsprechende VDE/GS-Prüfsiegel aufweist. Beschädigte Lichterketten sortieren Sie bitte aus.
Kerzen niemals unbeaufsichtigt brennen lassen, feuerfeste Kerzenhalter verwenden, damit diese nicht umkippen.
Kinder und Haustiere, vor allem Katzen, nie alleine im Zimmer lassen. Verwahren Sie Feuerzeuge und Streichhölzer sicher.
Die Kerzen nicht unmittelbar unter Zweigen anbringen und darauf achten, dass ausreichend Abstand zu Dekoration und Christbaumschmuck besteht.
Zünden Sie die Kerzen immer von der Spitze des Baumes beginnend an. Beim Ausmachen der Kerzen gehen Sie in umgekehrter Reihenfolge vor.
Überwachen Sie die Räume in ihrer Wohnung mit Rauchwarnmeldern, die eine CE-Kennzeichnung und Prüfnummer aufweisen und nach DIN EN 14604 zugelassen sind.
Stellen Sie einen Feuerlöscher oder einen Eimer gefüllt mit Wasser zum Löschen bereit. Für sehr kleine Brände eignet sich auch ein Feuerlöschspray.
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Brand kommen:
Sofort den Notruf 112 wählen!
Nur einen Löschversuch unternehmen so lange man sich nicht selbst in Gefahr begibt, Türen zum Brandraum schliessen.
Nachbarn und Mitbewohner warnen, hilfsbedürftige und sich selbst schnellstmöglich in Sicherheit bringen.
Neuer Rüstwagen
Seit kurzem ist unser neuer Rüstwagen nach umfangreicher Aus- und Weiterbildung in Dienst gestellt worden. Das Fahrzeug, ausgeliefert im Mai 2021, ersetzt den knapp 30 Jahre alten RW1.
Nachfolgend ein paar Daten zu Fahrzeug.
Euro 6 Motor, 213 KW Nennleistung
Gesamthöhe 3150 mm
Gesamtbreite 2500 mm
Gesamtlänge 8015 mm
Zulässiges Gesamtgewicht 14.000 kg
Antriebsart 4×4
Aufbauhersteller: EMPL
Die Beladung umfasst die Normbeladung nach der „Rüstwagen DIN 14 555-3:2016-12″.
Das Fahrzeug verfügt über eine festeingebaute Seilwinde mit einer Nennzugkraft von 50 kN (Kilonewton = 5098.58 Kilo) und einen eingebauten Generator, der eine Nennleistung von 25 kVA (Kilo Volt-Ampere) hat. An Ausrüstung sind weit über 1000 Einzelteile verladen wie zum Beispiel eine neue Rettungsplattform, ein Stabilisierungssytem von Paratech, Hebekissen, Baustützen und ein hydraulischer Rettungssatz von Weber Hydraulik.

Sicherheitstipps zu Silvester
Viele Menschen begrüßen den Jahreswechsel mit Feuerwerk und Böllern. Leider ereignen sich in der Silvesternacht Jahr für Jahr zahlreiche Unfälle und Brände, daher ist diese für Rettungsdienste und die Feuerwehren eine sehr arbeitsreiche Nacht. Damit alle gut ins neue Jahr starten, haben wir nachfolgend einige wichtige Hinweise zusammengestellt.
Sich selbst schützen:
- Nur zugelassene Feuerwerkskörper verwenden. Erkennbar sind diese durch die Zulassungsnummer oder CE Kennzeichnung.
- In jedem Fall die Gebrauchsanweisungen des Herstellers aufmerksam durchlesen!
- Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sollen damit nicht damit hantieren.
- Niemals versuchen, Böller oder Raketen selbst herzustellen, hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
- Feuerwerk nur dort zünden, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen von Feuerwerk in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Kinder – und Altersheimen sowie Krankenhäusern ist untersagt. Das Abbrennen von Feuerwerk ist auch an besonders schützenswerten Orten untersagt. Dies Betrifft historische Altstädte, sowie Häuser mit Reetdächern und Fachwerkbauten. Das Verbot gilt für die historischen Ortskerne in Hofheim, den Stadtteilen und auch für die Kapelle am Kapellenberg.
- Nach dem Anzünden von Feuerwerk ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten.
- Feuerwerkskörper nicht achtlos wegwerfen und niemals auf Menschen zielen.
- Raketen nur senkrecht und aus standsicheren Flaschen zünden (z.B. aus Getränkekisten), niemals aus der Hand. Auch hier kann es zu schweren Verletzungen kommen.
- Nicht gezündetes Feuerwerk (Blindgänger) nie versuchen erneut zu zünden. Bestenfalls Feuerwerkskörper, die nicht gezündet haben, mit Wasser übergießen um ein unkontrolliertes Zünden zu vermeiden.
- Feuerwerk niemals am Körper tragen (z.B. in Jacken oder Hosentaschen)
- Glühende oder brennende Teile von Feuerwerkskörpern nicht mit brennbaren Gegenständen in Berührung bringen.
Die Wohnung schützen:
- Dachluken, Oberlichter und Fenster in der Silvesternacht geschlossen halten.
- unbedingt brennbare Gegenstände (z.B. Altpapier, Weihnachtsbaum, Gartenmöbel) von Balkon, Terrasse oder Hauseingang entfernen.
- vor dem Entsorgen von abgebrannten Feuerwerkskörpern (besonders Feuerwerksbatterien) erst auskühlen lassen, oder mit Wasser übergießen, bevor diese entsorgt werden.
Sollte es trotz aller Vorsicht zu einem Brand oder Unfall kommen, sofort die Rettungskräfte unter Notruf 112 alarmieren!
