Die Feuerwehr beim Tag der Vereine

Die Feuerwehr beim Tag der Vereine

Am 26.09.21 findet rund um den Kellereiplatz der Tag der Vereine statt, an dem sich Hofheimer Vereine präsentieren. Auch wir werden an diesem Tag teilnehmen und mit einem Stand vertreten sein. Mitglieder der Einsatzabteilung und des Feuerwehrvereins stehen gerne Rede und Antwort rund um die Feuerwehr. Wer den neuen Rüstwagen einmal live sehen möchte, hat an diesem Tag die Gelegenheit. Das Fahrzeug wird an diesem Tag an unserem Stand zu besichtigen sein. Wir freuen uns schon jetzt auf alle Besucher.

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Neuer ELW eingetroffen

Neuer ELW eingetroffen

Bereits im August ist unser neuer Einsatzleitwagen (ELW) in Hofheim eingetroffen, der unser bisheriges Fahrzeug ersetzen soll. Bis der ELW in Dienst gehen kann dauert es noch. Zunächst müssen die Einsatzkräfte noch auf die neue Technik geschult werden. Nachfolgend sind ein paar Bilder des Fahrzeugs zu sehen. Eine Ausführliche Vorstellung folgt dann demnächst auf der Seite „Fahrzeuge“. 

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Unsere Webseite in neuem Gewand

Unsere Webseite in neuem Gewand

Wir heißen Sie ganz herzlich auf unserer neuen Webseite willkommen und wünschen viel Spass beim Erkunden unserer neuen Präsenz. Bedingt durch die Umstellung ist es möglich, dass einzelne Bereiche noch nicht richtig funktionieren. Fehlende Bereiche werden von uns nach und nach ergänzt.

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Rauchwarnmelder

Rauchwarnmelder

Rund 35 Menschen in Deutschland verunglücken im Monat tödlich durch Brände. Die meisten davon in den eigenen vier Wänden und die Mehrheit davon versterben an einer Rauchgasvergiftung. Zwei Drittel aller Opfer werden im Schlaf überrascht. Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchwarnmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Seit Mai 2005 besteht eine Einbaupflicht für Rauchwarnmelder in Neu- und Umbauten in Hessen. Seit 31.12.2014 gibt es eine Nachrüstpflicht für Bestandsbauten.

Gemäß § 13 Abs.5 der Hessischen Bauordnung (HBO) muss in jedem Schlafzimmer, jedem Kinderzimmer und jedem Flur, der als Rettungsweg aus Aufenthaltsräumen dient, mindestens ein Rauchwarnmelder angebracht werden. In einer Wohnung mit einem Schlafzimmer, einem Kinderzimmer und einem Flur, von dem beide Räume abgehen, sind also 3 Rauchwarnmelder nötig. Dies bezeichnet man als den sogenannten Mindestschutz. Besser ist es natürlich, in allen Wohnräumen Rauchwarnmelder zu montieren. Die Eigentümer der Wohnung sind nach der Hessischen Bauordnung für die Montage der Rauchwarnmelder verantwortlich. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder ist jedoch der Mieter verantwortlich.

Trotz Aufklärung halten sich dennoch nach wie vor einige gefährliche Irrtümer. Die Unwissenheit und Sorglosigkeit, mit der die meisten Personen eine Brandgefahr für sich ausschließen ist noch immer weit verbreitet. Nachfolgend finden Sie zwei Aussagen, die man oft hört, aber nicht zutreffen.

„Wenn es brennt, habe ich mehr als 10 Minuten Zeit, die Wohnung zu verlassen.“
Durchschnittlich haben Sie nicht mehr als 4 Minuten Zeit, um sich in Sicherheit zu bringen. Kurz nach Brandausbruch, entstehen bei allen Bränden große Mengen an hochgiftigen Gasen. Es bleiben also nur wenige Minuten zur Flucht.

„Die Hitze des Feuers wird mich früh genug wecken.“
Weitaus gefährlicher als Flammen oder Hitze ist zunächst der Brandrauch der bei einem Brand entsteht. Innerhalb kürzester Zeit erreichen die Gase die bei Bränden entstehen eine lebensbedrohliche Konzentration, die zum Erstickungstod führen.

Übrigens kommt es im Stadtgebiet Hofheim immer wieder zu Einsätzen, bei denen ein Brand durch Rauchwarnmelder rechtzeitig gelöscht werden konnte, bevor Menschenleben gefährdet wurde, oder ein größerer Sachschaden entstand.

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Kohlenmonoxid

Gefahr durch Kohlenmonoxid

Bei einer unvollständigen Verbrennung entsteht das giftige, geruchs- und geschmacklose Kohlenmonoxid (CO). Das Gas verhindert, dass der über die Lunge eingeatmete Sauerstoff vom Blut transportiert werden kann, somit können schon wenige Atemzüge Schäden am Körper verursachen oder im schlimmsten Fall tödlich sein.

Immer öfter ist in den Medien von Kohlenmonoxid-Vergiftungen zu lesen und die Feuerwehren in Deutschland werden vermehrt zu Einsätzen in Verbindung mit dem Gas gerufen, aber wie kann es im Haushalt dazu kommen? Beispielsweise beheizte Gasthermen, die schlecht oder nicht gewartet werden, können Auslöser sein aber auch die falsche Bedienung eines Kaminofens.  Aber auch Fahrlässigkeit, wie zum Beispiel Grillen mit Holzkohle in der Wohnung, hat bereits zu Einsätzen geführt.

In vielen Fällen wurden die Symptome einer Vergiftung, wie zum Beispiel Schwindel, Erbrechen oder Bewusstlosigkeit,  durch die betroffenen nicht rechtzeitig erkannt, da diese natürlich auch bei anderen Krankheiten auftreten.

Technische Vorsorge kann dazu beitragen, Unfälle zu verhindern:

  • Ein wichtiger Beitrag zur Prävention ist die regelmäßige Wartung der Heizungsanlage zum Beispiel durch den Schornsteinfeger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht. So kann beispielsweise festgestellt werden, ob ein Lüftungskanal blockiert wird und die Heizgase oder Abgase daher nicht einwandfrei abziehen.
  • Anlage nur sachgemäß verwenden. Bei Etagenheizungen sind die Lüftungsschlitze der jeweiligen Türen der Gasthermen frei zu halten und nicht zu verstellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sauerstoff.
  • Es gibt mittlerweile Rauchmelder, die auch vor der Freisetzung von Kohlenmonoxid warnen. Sinnvoll ist die Installation eines solchen Gerätes in der Nähe der Gastherme. Erhältlich sind diese speziellen CO-Melder im Fachhandel.

 

Der Deutsche Feuerwehrverband hat folgende Handlungshinweise ausgegeben, sollte der Verdacht einer Vergiftung bestehen.

  • Nehmen Sie beim Betrieb gasbetriebener Geräte plötzlich auftretende Kopfschmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzeichen für eine mögliche Vergiftung. Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusstseinseintrübung.
  • Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
  • Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das möglicherweise verursachende gasbetriebene Gerät aus.
  • Alarmieren Sie im Verdachtsfall Feuerwehr und Rettungsdienst über die europaweit gültige Notrufnummer 112!
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